bitiba Treuekarte Teilnahmebedingungen

Die bitiba Treuekarte belohnt Ihre Treue als bitiba Kunde. Für das Sammeln der Stempel, die Gutscheineinlösung und für das generelle Prinzip unserer bitiba Treuekarte gelten folgende Bedingungen:

1. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle registrierten Kunden von bitiba mit einem Kundenkonto. Die Teilnahme ist kostenfrei und Bestandteil des bitiba Kundenkontos.

2. bitiba Stempel

2.1 Allgemein
Die rechnerische Basis der bitiba Treuekarte sind virtuelle Stempel, die auf der Treuekarte eines Kunden in dem jeweiligen Kundenkonto verbucht werden. Stempel oder Treuepunkte aus anderen Programmen können nicht in bitiba Stempel umgewandelt werden. Die bitiba Treuekarte und Stempel sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet und ausbezahlt werden. Der aktuelle Stand Ihrer bitiba Treuekarte ist in Ihrem persönlichen Bereich bei bitiba unter "Mein Konto" aufgeführt und nur für Sie jederzeit einsehbar.

2.2 Stempelerwerb

Der Erwerb von bitiba Stempeln erfolgt automatisch für jede Bestellung ab dem 16.12.2019, sobald der Zahlungseingang bei uns verbucht und die Ware versendet ist. Für jede bezahlte und versendete Bestellung ab 25 Euro bei bitiba werden Ihrer bitiba Treuekarte virtuelle Stempel gutgeschrieben. Für jede vollen 25 Euro Ihres Bestellwerts erhalten Sie 1 bitiba Stempel. Für bestimmte Sonderaktionen können bitiba Stempel in gesondert bekannt gegebenem Umfang gutgeschrieben werden.

2.3 Ausschluss der Stempel-Gutschrift

Es können nur maximal 15 Treuekarten pro Kalenderjahr vervollständigt werden. Nach Erreichen dieses Wertes werden bis Jahresende keine weiteren Stempel vergeben. Bitiba behält sich vor, bei Vertragsangeboten, die den Anschein erwecken, zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs der Ware abgegeben zu werden, Stempel nicht gutzuschreiben. Produkte mit einem Verkaufspreis von 0 Euro (z. B. Proben, Treuegeschenke, Prämien), eingelöste Gutscheine und sonstige Nachlässe sowie Nachlieferungen, Versandkosten oder andere Servicegebühren werden bei der Berechnung des Bestellwertes nicht einbezogen. Für bestimmte andere Leistungen kann eine Vergabe von bitiba Stempeln ausgeschlossen werden. bitiba behält sich das Recht vor, keine Stempel-Gutschrift für Vertragsangebote zu erteilen, die offensichtlich zum Zweck des gewerblichen Weiterverkaufs der Waren abgegeben werden.

2.4 Gutschriftverfahren

bitiba Stempel werden der bitiba Treuekarte automatisch gutgeschrieben, wenn der Zahlungseingang für die Bestellung bei bitiba verbucht ist und die Ware versendet wurde. Die Gutschrift erfolgt unter der Kundennummer, die für die Bestellung benutzt wurde. Bestellt ein Kunde über mehrere Kundenkonten bei bitiba, werden die Stempel entsprechend den einzelnen Kundenkonten gutgeschrieben. Eine Übertragung von Stempeln aus einem Kundenkonto auf ein anderes Kundenkonto ist nicht möglich.

2.5 Stempelverfall

Erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des letzten Stempels keine weitere Bestellung bei bitiba in der unter Ziffer 2.2 „Stempelerwerb“ genannten Höhe, verfällt die gesamte bitiba Treuekarte. Damit die bitiba Treuekarte nicht verfällt, muss die Bestellung innerhalb der 6 Monate nach dem Erwerb des letzten Stempels bezahlt und versendet worden sein, siehe Ziffer 2.2 „Stempelerwerb“. Auf das Datum des Verfalls wird in Ihrem „Mein Konto“ Bereich gesondert hingewiesen. Die Treuekarte verfällt auch, wenn das Kundenkonto aus berechtigten Gründen gesperrt wird.

3. Umwandlung der vollen Treuekarte in einen Gutschein

3.1 Allgemein

Sobald Sie 16 bitiba Stempel gesammelt haben, erhalten Sie automatisch nach Bezahlung und Versendung der letzten Bestellung einen Gutschein in Höhe von 16 Euro. Zur Einlösung des Gutscheines wird Ihnen in „Mein Konto“ ein Button zu Verfügung gestellt, der bei Anklicken den Gutschein dem Warenkorb gutschreibt. 

3.2 Einlösungsbedingungen

Der Gutschein ist ab Ausstellung ein Jahr gültig und kann bei jeder normalen Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 16 Euro, eingelöst werden. 

4. Sonstiges

4.1 Programmbeendigung

bitiba behält sich das Recht vor, die bitiba Treuekarte jederzeit zu beenden oder durch ein anderes Programm zu ersetzen.

4.2 Änderungen

bitiba behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, des Gutscheins oder sonstiger in den Teilnahmebedingungen beschriebener Abläufe für die bitiba Treuekarte vorzunehmen. Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen bitiba wegen gesetzbedingter länderspezifischer Änderungen sind ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Veröffentlichung auf der Website bekannt gegeben.

Im Übrigen gelten für alle Warenbestellungen und -lieferungen zwischen der bitiba GmbH, Herzog-Wilhelm-Straße 12, 80331 München, (nachfolgend: bitiba) und ihren Kunden über den Online-Shop www.bitiba.de die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Details der allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

Datenschutz

bitiba nimmt den Schutz der Daten seiner Kunden ernst. Die Datenschutzerklärung von bitiba ist hier abrufbar.

Stand 31.05.2022